Planungs-und Baustellenkoordinator

Wann brauche ich einen Baustellenkoordinator ?

§3 / (1) BauKG: Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.

Wer ist dafür zuständig ?

Der Bauherr hat gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden.

Wer darf Baustellenkoordinator sein ?

Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben.

Was macht ein Planungskoordinator ?

Zur Vorbereitung des Bauprojekts hat der Bauherr gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden. Ausarbeitung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGeplan

Unterlage für spätere Arbeiten (nach Baufertigstellung, für Nutzung, Wartung, Instandhaltung,) zusammenzustellen

Was ist eine Vorankündigung ?

 Der Bauherr hat eine Vorankündigung zu erstellen für Baustellen, bei denen voraussichtlich die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden, oder deren Umfang 500 Personentage übersteigt.

Was ist ein SiGeplan ?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss in der Vorbereitungs- und in der Ausführungsphase berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet das, dass z.B. die gemeinsamen Schutzmaßnahmen bereits in die Bauwerksplanung einbezogen werden und im Rahmen der Ausschreibung einem Unternehmen überantwortet werden. Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle erforderlichen Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten, insbesondere auch über mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes. Eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 zweiter Satz (wie zB Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinn, Malerarbeiten) unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufs. Alle Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind.

ZUSAMMENFASSUNG :