Beweissicherung

Erheben der Situation / Lokalaugenschein

Aufnahme der notwendigen Eckdaten, Erkundung Anrainer

Beweissicherung und Bestandsaufnahme von Anlagen und des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch eine Baumeister (Sachverständige) , zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind.

Terminvereinbarung mit den den jeweiligen Teilnehmer.

Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern . Aufnahme der Gebäude im Beisein des Eigentümers oder Mieter.

Unterlagen werden vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber übergeben und dienen zur Sicherung des Istzustandes und kann im Schadensfall herangezogen werden.

Erschütterungsmessungen nach ÖNORM S 9020

Zur Beweissicherung und Bewertung von Erschütterungen im Bauwesen führen wir Erschütterungs- und Schwingungsmessungen gemäß ÖNORM S 9020 durch – von der Planung über die Messung bis hin zur normgerechten Auswertung und Dokumentation.

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