Erstellung von Energieausweis für

Erstellung von Energieausweis für
Einreichung , Vermietung und Verkauf
Seit 1.1.09 kann ein Energieausweises verlangt werden. Bislang herrscht immer noch große Unsicherheit über Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern. Wofür man als Mieter oder Käufer einen Energieausweis einfordern kann, lesen Sie hier:
Wer ein Auto kauft, erhält klare Informationen über dessen Treibstoffverbrauch. Genau das gleiche leistet der Energieausweis für eine Wohnung oder ein Haus: Er gibt Auskunft über die zu erwartenden Betriebskosten. Genau wie das Pickerl am Eiskasten signalisiert er klar, ob es sich bei der aktuellen Immobilie um einen Energiesparer oder einen Energiefresser handelt.
Die Rechte von Mieter und Käufer
Haben Sie Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben, ist es noch nicht zu spät. Rechtlich gesehen, ist der Vermieter oder Verkäufer dann verpflichtet, eine Kopie des Energieausweises innerhalb von 14 Tagen auszuhändigen.
Energieausweis für wen ab wann
Seit 1.1.2009 für alle Gebäude mit Baugenehmigung vor 1.1.2006. Der Mieter/Käufer hat das Recht auf einen Energieausweis. Der Vermieter/Verkäufer entscheidet, ob er für jede Wohnung einzeln oder für das gesamte Gebäude einen Energieausweis ausstellt.
Gültigkeit des Energieausweises: 10 Jahre.
Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, kirchliche Gebäude, Industriebauten und landwirtschaftliche Gebäude. Rund 40% des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen auf Gebäude. 78% dieser Energie, rund drei Viertel, könnten allein durch eine gute Dämmung problemlos eingespart werden.
Kann man bestraft werden wenn man keinen Energieausweis hat?
Wer künftig seine Wohnung oder Haus via Zeitungs- oder Internetinserat verkaufen will, muss darin die Energiekennzahlen, also Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts bekanntgeben. Wer dies versäumt, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Diese Pflicht gilt sowohl für Verkäufer als auch für Immobilienmakler. Des weiteren muss dem Kauf- oder Miet-Interessierten spätestens bei Anbotslegung der Energieausweis gezeigt werden. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, muss eine Kopie des Energieausweises innerhalb von 14 Tagen ausgehändigt werden.