Baumeisterbetrieb · Ried in der Riedmark

Sicherheit, Struktur und rechtliche Klarheit für Ihr Bauprojekt.

Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG in Oberösterreich – von der ersten Planung bis zur Fertigstellung. Persönlich betreut vom Baumeister, verlässlich dokumentiert, gesetzeskonform.

20+ JahreErfahrung am Bau
Unfallfreiabgeschlossene Bauvorhaben
BaumeisterQualifikation & Haftung
Fixpreiseinkl. Fahrt- und Nebenkosten
Baukräne auf einer Großbaustelle
BauKG
konform
· geprüft ·
SiGe-Plan & Begehungalles aus einer Hand
Leistungen

Alles aus einer Hand – vom Baumeister

Von der BauKG-Koordination über Beweissicherung bis zur Einreichplanung: Wir begleiten Bauherren, Baufirmen und Genossenschaften professionell und pragmatisch durch jede Bauphase.

So arbeiten wir

In vier Schritten zur sicheren Baustelle

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern Ihr Bauvorhaben – wir klären sofort, welche Pflichten nach BauKG für Sie gelten.

Fixpreisangebot

Transparentes Angebot inklusive aller Fahrt- und Nebenkosten – auf Wunsch gegliedert nach Bauabschnitten.

Koordination

SiGe-Plan, Vorankündigung, Erstunterweisung und regelmäßige Begehungen mit Protokoll an alle Beteiligten.

Dokumentation

Abschlussprotokoll und Unterlage für spätere Arbeiten – lückenlos und rechtssicher abgelegt.

Bmst. Ing. Stefan Freudenthaler
Ihr Koordinator

Bmst. Ing. Stefan Freudenthaler

Baumeister mit über 20 Jahren Erfahrung in Hoch- und Tiefbau. Als geprüfter Baumeister erfülle ich alle gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 BauKG für die Bestellung als Planungs- und Baustellenkoordinator.

  • Ein persönlicher Ansprechpartner für das gesamte Projekt
  • Wohnungsgenossenschaften, Baufirmen, Gewerbe und Private
  • Rahmenaufträge zu fix vereinbarten Konditionen möglich
  • Einsatzgebiet Oberösterreich und angrenzende Regionen
Referenzen

Wer uns vertraut

Seit über 20 Jahren begleiten wir Bauvorhaben unfallfrei bis zur Fertigstellung – viele Auftraggeber betreuen wir laufend in Rahmenaufträgen.

WohnungsgenossenschaftenArchitekturbürosBaufirmen BauträgergesellschaftenGewerbebetriebeEnergieversorger VersicherungenPrivate Bauherren

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Häufige Fragen

BauKG kurz erklärt

Wann brauche ich einen Baustellenkoordinator?
Nach § 3 Abs. 1 BauKG gilt: Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Das betrifft praktisch jedes Bauvorhaben mit mehreren Firmen.
Wer ist für die Bestellung verantwortlich?
Der Bauherr. Er hat gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden.
Wer darf Baustellenkoordinator sein?
Nur Personen mit einschlägiger Ausbildung für Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung und mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung – insbesondere Baumeister sowie Absolventen einschlägiger Studien oder einer HTL im Hoch- oder Tiefbau.
Was kostet die Baustellenkoordination?
Wir erstellen Fixpreisangebote – auf Wunsch gegliedert in Teilleistungen und Bauabschnitte. Auftraggeber mit laufenden Projekten betreuen wir in Rahmenaufträgen zu fix vereinbarten Konditionen. Alle Preise inklusive Fahrt- und Nebenkosten.
Kontakt

Sprechen wir über Ihr Bauvorhaben.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie erhalten rasch eine klare Einschätzung und ein transparentes Fixpreisangebot.